![]() Schreiben des VDH an die Vorsitzenden der Mitgliedsvereine vom 28. Oktober 2002 Bundeskartellamt - hier: Monopolstellung des VDH Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund einiger Beschwerden, die an das Bundeskartellamt bzgl. der Monopolstellung des VDH und seiner Mitgliedsvereine herangetragen wurden, wurde der VDH zu einem Termin im Bundeskartellamt in Bonn geladen. Folgende wettbewerbsrechtliche Vorwürfe wurden erhoben:
Durch ausführliche Darstellung der Satzungsziele des VDH, insbesondere des Satzungsziels "rassereine, gesunde Hunde" zuzüchten, konnten die tierschutzrechtlichen Auswirkungen der Forderung zu Punkt 1 deutlich gemacht werden. Nach
ausführlicher Diskussion der Sachlage zu den Punkten 2. - 4. Die VDH- Vereine sind verpflichtet, neben dem Zuchtbuch als Anhang ein Register (Livre d'attend) zu führen. Des weiteren sind die VDH-Vereine aufgrund der Monopolstellung des VDH verpflichtet, Registrierungen für Hunde ohne FCI-anerkannte Abstammungsnachweise oder solche mit nicht anerkennungsfähigen Abstammungsnachweisen durchzuführen und diese Hunde, sofern sie dem Rassestandard phänotypisch entsprechen, in das Register zu übernehmen. Hiervon werden die weiteren Bestimmungen zur Zuchtzulassung nicht berührt. Aufgrund der vorstehend ausgeführten Problematik hat der VDH-Vorstand auf seiner Sitzung am 30./31.8.2002 folgender wettbewerbsrechtlichen Forderung des Kartellamtes zugestimmt: Unabhängig
von einer evtl. Mitgliedschaft des Eigentümers in einem Ein
Ausstellen von Hunden durch Mitglieder der VDH- Vereine auf Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung. Nähere Erläuterungen erfolgen anlässlich der Tagung der Zuchtverantwortlichen am 2./3.11.2002. Dort haben Sie auch die Möglichkeit Fragen an die VDH-Verantwortlichen zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
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